Euro bis hin zu Freiheitsstrafen von maximal Jahren. Dies gilt sowohl für Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer. SchwarzArbG, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten. Schwarzarbeit ist in Deutschland gesetzlich verboten.
In der Praxis werden mögliche Bußgelder oft nicht eingefordert. Aber das stimmt so nicht, denn auch für den schwarzarbeitenden Beschäftigten gibt es erhebliche Folgen.
Das beginnt schon vor einer Entdeckung. Welche Strafen können drohen? Euro für die Ordnungswidrigkeiten vor. Und das ist noch nicht alles.
Zum Beispiel für die Ausführung von Gartenarbeiten, für handwerkliche Arbeiten im Haus oder auch für die Putz- und Haushaltshilfe. Wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob. Man schätzt, dass die auf diese Weise in Gang gehaltene Schattenwirtschaft etwa des Bruttoinlandsproduktes erwirtschaftet.
Hierbei kommt entweder eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren in Frage.
Die Leistungen durch das Jobcenter können im diesen Fall gestrichen werden. Die Behörden sind froh über jede Person, die sich selbst anzeigt. Ich möchte dem jenigen das ausreden weill er Brutto gleich Netto verdient und alle anderen Arbeitnehmer viel Steuern und Versicherung bezahlen müssen.
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Privatpersonen können für. Bay hat alles für Sie! Euro oder sogar einer Freiheitsstrafe geahndet. Noch höhere Strafen drohen, wenn die Arbeiter keine Arbeitserlaubnis besitzen. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße von bis zu 300.
Es sei denn, er gehört nachweislich zu einem der Personenkreise, deren Hilfe rechtlich als Gefälligkeit oder Nachbarschaftshilfe angesehen wird. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht Die Behauptung das habe ich nicht gewusst! Dabei werden gesetzliche Pflichten - vor allem steuerrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Art - umgangen.
Eine Haushaltshilfe, die ohne Rechnung gegen Barzahlung putzt, arbeitet schwarz.
Gleiches gilt für den Handwerker, der ohne Rechnung eine bar. Hier soll nichts beschönigt werden.
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